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6,3% mehr Lohn im öffentlichen Dienst

Von rockpop · 31. March 2012 · Archiv

6,3% mehr Lohn im öffentlichen Dienst

Die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di hat einem Einigungsvorschlag der Arbeitgeber für einen neuen Tarifvertrag im öffentlichen Dienst mit knapper Mehrheit zugestimmt.

Stufenweise Lohnerhöhung um 6,3 %
Die Gehälter der zwei Millionen Beschäftigten in den Kommunen und beim Bund sollen innerhalb der nächsten zwei Jahre stufenweise um 6,3 Prozent steigen. ...

Die erste Erhöhung von 3,5 Prozent soll rückwirkend zum 1. März 2012 erfolgen.
Im Januar und im August 2013 folgen dann weitere Raten von jeweils 1,4 Prozent .
Mit Zins und Zinseszins sind dies dann 6,41 Prozent.
Auszubildende erhalten eine höhere Vergütung und werden nach einjähriger Bewährungszeit unbefristet übernommen. .…

Urlaubsdauer neu geregelt: 29 Tage Urlaub für alle
Auch im Streit um die Urlaubsdauer einigten sich die Tarifpartner. Künftig sollen alle Neueingestellten einen Urlaubsanspruch von 29 Tagen erhalten. Für die bereits Beschäftigten wurde eine Besitzstandsklausel vereinbart. Das bedeutet: Wer nach der bisherigen Regelung schon jetzt Anspruch auf 30 Tage Urlaub hatte oder ihn 2012 erlangt, behält diesen Anspruch auch künftig Das Bundesarbeitsgericht hatte kürzlich Lebensalter-Staffeln beim Urlaubsanspruch für nichtig erklärt.

Keine Mindestanhebung kleinerer Gehälter
Nicht durchsetzen konnten sich die Gewerkschaften mit ihrer Forderung nach einer Mindestanhebung kleinerer Gehälter.

Verhandlungspartner zeigen sich insgesamt zufrieden.
Die Bundesregierung zeigte sich "insgesamt zufrieden" über den Tarifabschluss. Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) sprach von einer guten Nachricht. Innenminister Friedrich nennt die Anhebung die “Schmerzgrenze" der Arbeitgeber.
Ver.di-Chef Frank Bsirske nannte es bedauerlich, dass es nicht gelungen sei, eine "soziale Komponente" für die Bezieher kleiner Einkommen zu vereinbaren.

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Kommentare aus dem Archiv 5

Diese Kommentare stammen aus dem früheren MTA-R.de und werden als Zeitdokument unverändert angezeigt. Neue Fragen beantworten wir künftig unter Fragen & Antworten.

Sebastian Preisner

Das nenne ich mal ein sattes Plus! Leider werde ich davon wenig haben, aber ich gönne es um ehrlich zu sein den anderen!

Christine Müller

Wie verhält sich das ganze denn in privaten Einrichtungen, die keinem Träger zugehörig sind? Kann man sich auf diese Ergebnisse berufen?

K-H. Szeifert

Das hängt von den Verträgen ab.Wenn im Arbeitsvertrag in Anlehnung an den Tarifvertrag bezahlt wird, sollte man such darauf berufen können.Ansonsten hängt es von den Verträgen zwischen privaten Arbeitgeber und Arbeitnehmer ab. Ein privater Arbeitgeber, der seine(n) guten MTA-R halten will, wird es sich nicht leisten können, weit unter Tarif zu bezahlen.Bin jetzt aber kein Tarifexperte, und wenn sich da jemand besser auskennt, möge er mich gerne berichtigen!

frej

Ich arbeite in einem katholischen Krankenhaus und wir sehen kein pfennig mehr auf unserem Konto....!!!!Frechheit!

Kerstin Eckardt

Hallo,ich bin auf der Suche nach dem aktuellen Tarifvertrag für MTRA. Also wie ist das derzeitige Gehalt in Baden- Württemberg. Warum ist das nirgends veröffentlicht? In jedem anderen Beruf kann ich das Gehalt erfahren. Wer kann mir helfen?GrußKerstin Eckardt