Übergangsfrist für Matrixgröße

Bei Bildwiedergabesystemen, die bis zum 30.06.2018 erstmalig in Betrieb genommen werden und nicht den Anforderungen an die Matrixgrößen von 1600 Pixel x 1200 Pixel nach DIN 6868-157 entsprechen, darf die Abnahmeprüfung nach DIN 6868-157 mit geringerer Matrixgröße (1024 Pixel x 1024 Pixel) durchgeführt werden. Ab 01.01.2025 müssen alle Bildwiedergabesysteme die Anforderungen der DIN 6868-157 erfüllen.
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